Satzung des DRK Kreisverband Paderborn e.V. mit hauptamtlichen Vorstand
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Die nachstehende Satzung des DRK Kreisverband Paderborn e.V. ist durch die Kreisversammlung des DRK Kreisverband Paderborn e.V. am 30.06.2020 angenommen worden. Sie ist am 07.01.2022 durch Eintragung in das Vereinsregister Paderborn Nr. 554 in Kraft getreten.
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Selbstverständnis
§ 2 Aufgaben
§ 3 Rechtsform, Name, Mitgliedschaft
§ 4 Ehrenamtliche und hauptamtliche Arbeit
Zweiter Abschnitt: Verbandliche Ordnung
§ 5 Zuständigkeit des Bundesverbandes
§ 6 Zuständigkeit des Landesverbandes und seiner Gliederungen, sowie der DRK-Schwesternschaften; Rechte und Pflichten
§ 7 Zuständigkeit des Kreisverbandes und seiner Ortsvereine
§ 8 Territorialitätsprinzip
§ 9 Zusammenarbeit im Deutschen Roten Kreuz
§ 10 Entscheidungen der Verbandsgeschäftsführung Land
Dritter Abschnitt: Mitgliedschaft
§ 11 Mitglieder
§ 12 Ortsvereine
§ 13 Satzung der Ortsvereine
§ 14 Ehrenmitglieder
§ 15 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 16 Allgemeine Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 17 Ende der Mitgliedschaft
Vierter Abschnitt: Organisation
§ 18 Organe
§ 19 Stellung und Zusammensetzung der Kreisversammlung
§ 20 Aufgaben der Kreisversammlung
§ 21 Durchführung der Kreisversammlung
§ 22 Präsidium
§ 23 Aufgaben des Präsidiums
§ 24 Der Präsident
§ 25 Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 26 Vorsitzender des Vorstandes
§ 27 Aufgaben des Vorstandes
§ 28 Kreisgeschäftsstelle und Einrichtungen
§ 29 Fach- und Sonderausschüsse
§ 30 Der Konventionsbeauftragte
§ 31 Der Rotkreuz-Beauftragte für Katastrophenschutz und Verantwortliche für das Krisenmanagement
Fünfter Abschnitt: Rotkreuz-Gemeinschaften
§ 32 Rotkreuz-Gemeinschaften
§ 33 Arbeitskreise und Ausschüsse
Sechster Abschnitt: Wirtschaftsführung, Gemeinnützigkeit
§ 34 Wirtschaftsführung
§ 35 Gemeinnützigkeit
Siebter Abschnitt: Ordnungs- und Eilmaßnahmen, Rechtsstreitigkeiten
§ 36 Orsnungsmaßnahmen
§ 37 Eilmaßnahmen bei Gefahr im Verzuge
§ 38 Schiedsgericht
Achter Abschnitt: Schlussbestimmungen
§ 39 Auflösung
§ 40 Teilunwirksamkeit
§ 41 Inkrafttreten