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Brandschutzhelferausbildung für Unternehmen

Ansprechpartner

Wolfgang Röver
Tel: 05251 130 93-79

brandschutz@drk-paderborn.de

Als Unternehmer*in tragen Sie die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit im Betrieb. Mit der Ausbildung von Brandschutzhelfern und einer regelmäßigen Unterweisung aller Beschäftigten sind Sie hier auf der sicheren Seite. 

Wir bieten Brandschutzhelferausbildungen als öffentliche Kurse oder Inhouse-Schulungen an.

Gesetzliche Vorgaben

Gemäß den Vorgaben der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und dem Arbeitsschutzgesetz ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, alle Beschäftigten mindestens einmal jährlich über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie das Verhalten im Gefahrenfall zu unterweisen. 
Darüber hinaus muss das Unternehmen eine ausreichenden Anzahl von Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausbilden. Die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Hier ist ein Anteil von 5% der Beschäftigten bei zB. Büronutzung in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung und der Anzahl der während des Betriebs anwesenden Personen, zB. Beschäftigte, betriebsfremde Personen, Besucher*innen und Personen mit eingeschränkter Mobilität ist eine höhere Ausbildungsquote sinnvoll. Auch Schichtarbeit und Abwesenheiten durch Fotrbildung, Urlaub und Krankheit sind bei der Berechnung zu berücksichtigen. Zur Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse empfiehlt es sich die Ausbildung alle 3-5 Jahre oder nach Änderungen in der Brandschutzordnung zu wiederholen.
Verfügen Sie über Mitarbeiter*innen mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung, so können diese ohne zusätzliche Ausbildung als Brandschutzhelfer bestellt werden.

Dauer
4 - 5 Std. Schulung inkl. Praxis
anschl. Betriebsbegehung bei Inhouse-Schulung

Kosten
70 € pro Teilnehmer im öffentlichen Kurs
Inhouse-Schulung auf Anfrage möglich

Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss der Schulung ein Zertifikat und entsprechendes Infomaterial. Die abschließende Benennung zum Branschutzhelfer erfolgt im Unternehmen und erfordert eine Einweisung im Betrieb.

Inhalte der Ausbildung

  • Grundzüge des Brandschutzes
    • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
    • häufige Brandursachen/ Brandbeispiele, wie zB. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
    • betriebsspezifische Brandgefahren/ Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
    yilmazusluu@hotmail.com
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
    • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096:2014-05 "Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen"
    • Alamierungswege und - mittel
    • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
    • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
    • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
    • Brandklassen A, B, C, D und F
    • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
    • geeignete Feuerlöscheinrichtungen
    • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
    • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (zB. durch Kohlenmonoxid)
    • thermische Gefährdungen (zB. Wärmestrahlung)
    • mechanische Gefährdungen (zB. durch herumfliegende Teile)
    • besondere betriebliche Risiken (zB. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
  • Verhalten im Brandfall
    • Alarmierung
    • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
    • Sicherstellung der selbsständigen Flucht der Beschäftigten
    • ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (zB. Ansprechpersonen für die Feuerwehr)
    • löschen von brennenden Personen
  • Praxis
    • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
    • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (zB. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
    • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, zB. Simulationsgeräte und -anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
    • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
    • betriebsspezifische Besonderheiten (zB. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
    • Einweisen in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich