Medizinische Hilfen
Die medizinische Behandlungspflege umfasst medizinische Tätigkeiten, die vom Arzt angeordnet wurden und durch unsere professionellen Pflegekräfte übernommen wird.
Zur medizinischen Behandlungspflege gehören unter anderem:
- die Verabreichung von Medikamenten
- Wundbehandlungen
- Blutdruck- und Blutzuckermessungen
- Injektionen von z.B. Insulin
- Katheter legen und wechseln
- Physikalische Maßnahmen wie z.B. Einreibungen
- Dekubitus-Versorgung
- Stoma-Versorgung
- Einläufe
- Enterale Ernährung über PEG Sonde
- Parenterale Ernährung über Port
Ein Anspruch auf medizinische Hilfen besteht, wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung durch medizinische Versorgung im eigenen Haus vermieden bzw. verkürzt werden kann. Hier ist die Rede von Krankenhausvermeidungspflege.
Außerdem besteht Anspruch, wenn eine medizinische Behandlung zu Hause als Voraussetzung für eine weitere ärztliche Behandlung notwendig ist. Hier ist die häusliche Versorgung als Teil des ärztlichen Behandlungsplanes zu verstehen. Man spricht von der sogenannten Sicherungspflege.
Darüber hinaus eignet sich unsere medizinische Hilfe insbesondere für Menschen, die palliative Pflege benötigen, z.B. wenn künstliche Ernährung in Form von Infusionen erfolgt oder eine intravenöse Schmerztherapie über einen Port stattfindet.
Welche Vorteile hat die medizinische Behandlungspflege?
Die medizinischen Hilfen haben den Vorteil, dass die pflegebedürftigen Angehörigen nicht jeden Tag in ein medizinischen Zentrum oder zum Arzt gefahren werden müssen. Die medizinische und pflegerische Versorgung kann zu Hause erfolgen und kann besser an die Wünsche und Bedürfnisse der Pflegebedürftigen angepasst werden. Unnötige Wegezeiten entfallen und führen zu einer Verbesserung der Lebensqualität und des Wohlbefindens der Betroffenen und ihrer Angehörigen.
Wer übernimmt die Kosten?
Für die Kostenübernahme der medizinischen Behandlungspflege treten in der Regel die Krankenkassen ein, sofern die Inanspruchnahme dieser Leistungen medizinisch notwendig sind. Die medizinischen Hilfen können somit auch parallel zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung bezogen werden.
Die sogenannte Erstversorgung kann für 14 Tage in Anspruch genommen werden. Sollte die medizinische Notwendigkeit dieser Leistung darüber hinaus bestehen, muss diese vom Arzt entsprehend begründet werden.
Im Fall der Krankenhausvermeidungspflege können Sie unsere Leistungen für bis zu vier Wochen mit der Krankenkasse abrechnen. Sollten Sie nach dieser Zeit noch auf eine medizinische Behandlungspflege angewiesen sein, beraten wir Sie gerne zur Eingruppierung in einen Pflegegrad.